10. Dez, 2018

Info zum Waffengesetz

An alle Jäger, die vorhaben sich einen Schalldämpfer nachträglich zu montieren!!

Bei nachträglichen anbringen eines Laufgewindes muss die Waffe neu beim Beschussamt beschossen werden!

Das bring natürlich Verzögerungen bei der Auslieferung der Waffe mit sich, da dies auf dem Versandweg und dem Ansturm auf die Beschussämter mit sich bringt!

Daher bitte ich Sie schon im Forfeld um Nachsicht und etwas Geduld. Planen sie nicht zukurz eine Jagdeinladung mit Ihrem neu erworbenen Schalldempfer ein!

Dem Jäger wird in Zukunft erlaubt sein!!

Künftig wird es den Weidmännern auch erlaubt, eine Faustfeuerwaffe bei der Jagdausübung mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden

Quelle: https://www.sn.at/politik/innenpolitik/neues-waffengesetz-keine-messer-fuer-asylbewerber-schalldaempfer-fuer-jaeger-41270524 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2018

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